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Mitte Juni wird über die Initiative <<Eigene vier Wände dank Bausparen>> abgestimmt. home.ch erklärt Dir, worum es dabei geht und welches die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente sind, damit Du Dir rechtzeitig vor der Abstimmung am 17. Juni Deine eigene Meinung bilden kannst.

Eigene vier Wände dank Bausparen

Ausgangslage
Die Initiative des Hauseigentümerverbandes will dem Mittelstand den Zugang zu den eigenen vier Wänden erleichtern. Wird die Initiative vom Volk und den Kantonen angenommen, sind die Kantone zu folgendem verpflichtet: Auf ein Sparguthaben, das Du für den erstmaligen Kauf von Wohneigentum angelegt hast, werden Dir Steuerabzüge von jährlich 10‘000 Franken gewährt. Falls Du verheiratet bist, sind es sogar 20‘000 Franken jährlich. Die vergangene Initiative vom März sah noch 15‘000 Franken für Alleinstehende und 30‘000 Franken für Ehepaare vor. Nicht nur die Abzüge wurden im Vergleich zur letzten Abstimmung moderater, neuerdings sind auch die Steuerabzüge bei angenommener Initiative absolut zwingend. Bei der ersten Bauspar-Initiative konnten die Kantone noch selbst entscheiden, ob sie die Steuerabzüge gewähren möchten oder nicht.

Initiative schafft zufriedene Eigentümer
Gemäss einer repräsentativen Umfrage würden knapp 80% aller Schweizerinnen und Schweizer lieber in den eigenen vier Wänden wohnen, anstatt nur Mieterin oder Mieter davon zu sein. Allerdings sind nur gerade 39% im Besitz von privatem Wohneigentum, ein frappanter Unterschied.
Diese im europäischen Vergleich tiefe Zahl soll nun ansteigen und aus Mieterinnen und Mieter zufriedene Wohneigentümer machen.
Die Möglichkeit für Vorbezüge für den Hausbau bei den Säulen 2 und 4a lassen die Initianten nicht gelten. Denn der vereinfachte Zugang zu den eigenen vier Wänden soll nicht nur durch eine verringerte Vorsorgeleistung ermöglicht werden.

Nur Personen mit hohem Einkommen profitieren
Das Hauptargument der Gegner hat sich seit der letzten Abstimmung im März nicht gross verändert: Es würden nur Personen profitieren, die sich bereits Wohneigentum leisten können, also Personen mit hohem Einkommen.
Auch befürchten die Gegner, dass es durch die Annahme der Initiative zu Steuerverlusten kommt. Laut einer Schätzung der Steuerverwaltung würden sich die Ausfälle auf 350 Millionen Franken beziffern. Die Konsequenzen, so die Initiativgegner, müssten dann wiederum alle tragen, also auch jene, die sich mit Steuerabzügen kein Wohneigentum leisten können.

Im Kanton Basel-Landschaft ist das steuerbegünstigte Bausparen bereits heute möglich. Ob sich dies auch national durchsetzen wird, zeigt sich bei der kommenden Abstimmung. Uns interessiert Deine Meinung, poste sie im untenstehenden Kommentarfeld.

Posted by on Mai 16th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Dank Arne Jacobsen geht die Sonne auf. In unserer mehrteiligen Serie, Designklassiker stellen wir euch heute die eleganten AJ Steh- und Tischleuchten des Designers und Architekten Arne Jacobsen vor. Die Leuchten wirken auf den ersten Blick kaum wie eine Designer-Leuchte. Bei genauerer Betrachtung jedoch fällt schnell auf, wie raffiniert und geschmackvoll die Leuchten gebaut sind. 


 Farbenfroh – Anlässlich des 50. Geburtstags der Leuchten wurden fünf neue Farbvarianten eingeführt.

Was zeichnet die Leuchten aus?
Die AJ Steh- und Tischleuchten fallen durch einen asymmetrischen, schwenkbaren Schirm auf. Er ist auf der Innenseite weiss lackiert und strahlt so angenehm diffuses Licht ab. Dank seinem Design kann man nicht direkt in die Lichtquelle sehen und trotzdem einen direkten und richtungsbestimmten Lichtstrahl erzeugen. Der Leuchtenfuss mit der charakteristischen Öffnung trägt zur Eleganz und Schwerelosigkeit des Designs bei. Gerüchte besagen, dass die Öffnung ursprünglich für den Einsatz eines Aschenbechers gedacht war.

Die Leuchten als Teil eines Ganzen
Arne Jacobsen hat die eleganten Leuchten natürlich nicht bloss aus einer Laune heraus designt. Nein,  die Leuchten wurden speziell für das 1960 eröffnete SAS Royal Hotel in Kopenhagen (Radisson Blu) entworfen. Jacobsen konzipierte das komplette Hotelgebäude als Architekt und hauchte dem Hotel mit einem schicken Design-Konzept leben ein. Die von ihm entworfene Inneneinrichtung umfasst unter anderem Möbel, Besteck, Textilien und natürlich die Leuchten. Das SAS Royal Hotel, das als erstes Designerhotel gilt, ist bis heute eine der Topadressen in Kopenhagen und dass nicht zuletzt wegen der Formschönen AJ Steh- und Tischleuchten.

Architekt und Designer in einem
Arne Jacobsen (1902-1971) gilt als Wegbereiter der heutigen Möbelkunst. In Kopenhagen geboren und aufgewachsen studierte er an der Königlichen Dänischen Kunstakademie Architektur. Er machte sich 1929 selbständig und setze neue Massstäbe in der Architektur und dem Möbeldesign. 11 Jahre lang war er Professor an der Königlichen Dänischen Kunstakademie und beeinflusste eine ganze Generation dänischer Architekten. Zu seinen bekanntesten Projekten zählen die National Bank Kopenhagen (1971), das SAS Royal Hotel sowie das St. Catherine’s College in Oxford, England. Berühmt sind sicherlich auch seine Stühle wie «der Schwan», «das Ei» oder der Stuhl «Serie 7». Letzterer ist der weltweit am meist verkaufte. Zu seinen Lebzeiten erhielt Arne Jacobsen zahlreiche angesehene Auszeichnungen auf nationaler und internationaler Ebene.

Wie gefallen dir die AJ Steh-und Tischleuchten?

Verwende dazu bitte das untere Kommentarfeld.

Posted by on Mai 10th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Umweltschutz fängt immer bei einem selbst an. Dass hier immer noch Nachholbedarf besteht, zeigt der kürzlich erschienene «Bericht über die Nachhaltige Entwicklung 2012». Dieser wurde von den Bundesämtern für Statistik (BFS), für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (Bafu) sowie von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ausgearbeitet – dies im Hinblick auf die Folgekonferenz «Rio 20» im kommenden Sommer.

Laut Bericht ist der globale Fussabdruck der Schweiz immer noch riesig. Höchste Zeit, das zu ändern: Mit dem Ratgeber-App vom WWF Schweiz kannst du nachschauen, welcher Staubsauger, Fisch oder Leuchte du bedenkenlos kaufen kannst und bei welchen Produkten die Ökobilanz weniger rosig aussieht. home.ch hat für dich das App getestet und beim WWF Schweiz nachgefragt, wie und wer die aufgelisteten Produkte auf ihre Umweltverträglichkeit prüft.


Das App für alle umweltbewussten Hausfrauen und Hausmänner

Mit dem Ratgeber-App will der WWF Schweiz besonders die Zielgruppe der Jungen, Postmateriellen und LOHAS ansprechen. «Menschen und Kommunikationsmittel werden immer mobiler. Gerade diese Zielgruppen können mit einem App gut erreicht werden. Zudem hat der Benutzer durch das App alle WWF-Ratgeber am Verkaufsort jederzeit griffbereit», so Corina Gyssler, Medienverantwortliche beim WWF Schweiz.

Das WWF teilt die Produkte  und Anbieter in 7 Kategorien ein. Die Datenbank für die energieeffizientesten Haushaltsgeräte wird von topten.ch zur Verfügung gestellt. Die anderen Kategorien werden direkt vom WWF Schweiz geprüft. Die einzelnen Kategorien werden regelmässig neu bewertet: 

Kategorie Fische & Meeresfrüchte
Immer wieder ist zu lesen, dass die Meere bald leergefischt sind oder durch die Crevettenzucht Mangrovenwälder zerstört werden. Diese sind Lebensraum für Vögel, Reptilien und Jungfische. Trotzdem erfreuen sich Fische und Schalentiere als Nahrungsmittel immer grösserer Beliebtheit – nicht zuletzt weil Fisch als sehr gesund gilt und Sushi-Restaurants wie Pilze aus dem Boden schiessen.

Der WWF listet alle gängigen Speisefische mit Bild auf. Anhand der Farbe siehst du, ob du den Fisch ohne Bedenken kaufen kannst, oder ob du lieber die Finger davon lässt. Grün steht für «empfehlenswert», Gelb für «akzeptabel», Orange für «bedenklich» und Rot für «nicht empfehlenswert».

Früchte & Gemüse
Bei den Früchten und Gemüsen ist die Regel ganz einfach. Nur Produkte, die in der Schweiz wachsen und Saison haben, sind für die Umwelt unbedenklich und werden vom WWF Schweiz uneingeschränkt empfohlen.

Lebensmittel-Labels
Mittlerweile hat fast jeder Detailhändler oder jede Organisation ein eigenes Label. Gar nicht so einfach, hier den Überblick zu behalten. Im WWF-App kannst du nachlesen, welche Anforderungen ein Produkt erfüllen muss, um mit dem entsprechenden Label ausgezeichnet zu werden. Der WWF unterscheidet hier zwischen den Kategorien «sehr empfehlenswert», «empfehlenswert» und «besser als kein Label».

Restaurants
Zusammen mit der Organisation «Goût Mieux» zeigt der WWF, welche Restaurants besonders Wert auf umweltfreundliche Zutaten und Zubereitung achten. Dank integrierter GPS-Funktion musst du nicht mal lange suchen. Das Angebot ist zwar noch nicht so gross (in der Stadt Zürich sind es gerade mal 4 Restaurants), aber die Anzahl nimmt laufend zu.

Haushaltsgeräte, Elektronische Geräte, Licht
Die aufgelisteten Geräte wurden alle von Topten als besonders energieeffizient bewertet. Sie verbrauchen wenig Strom und tragen damit entscheidend zu einer nachhaltigen Energiezukunft bei. Grundsätzlich solltest du beim Kauf auf die Energieetikette achten und insbesondere Kaffeemaschinen nach dem Gebrauch immer ganz abschalten.

Dank dem WWF-App gibt es keine Entschuldigung mehr, nicht auch im Haushalt auf den Umweltschutz zu achten. Hast du noch weitere Ideen, wie sich der Haushalt noch umweltfreundliche führen lässt? Über weitere Inputs würden wir uns freuen.

Posted by on Mai 3rd, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Gründliche Reinigung nach den dunklen Wintertagen. Der Frühjahrsputz trägt seinen Namen aus gutem Grund. Auch wenn heute eher aus Tradition im Frühling alles blitzeblank geschrubbt wird, hat das Wort Frühjahr durchaus seine Berechtigung. Da bis ins 19. Jahrhundert noch auf offenem Feuer gekocht und geheizt wurde, lagerten sich im Winter viel Ruß und Asche auf Fußboden und Möbeln ab. Mit dem Beginn des Frühlings stiegen auch die Temperaturen und auf das russige Feuer konnte getrost verzichtet werden. Klar dass mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Drang stieg, seine eigenen vier Wände vom muffigen Winterdreck zu befreien. Auch wenn wir heute kaum mehr mit Russ zu kämpfen haben, blieb die Tradition des Frühjahrsputzes bestehen.


Eine gründliche Reinigung sollte ausführlich vorbereitet und anschließend systematisch durchgeführt werden.

Die Vorbereitung
Schon bei der Überlegung, wie anfangen, verliert manch einer die Lust. Wer einen Frühjahrsputz jedoch nur halbherzig in Angriff nimmt, ist schnell erschöpft und der anfängliche Putzmarathon gerät zum Sprint, bei dem doch nur das Nötigste geputzt wird. Eine gründliche Reinigung sollte deshalb ausführlich vorbereitet und anschließend systematisch durchgeführt werden. Stelle also sicher, dass alle nötigen Utensilien wie Staubsaugerbeutel, Gummihandschuhe und Putzlumpen vorhanden sind. Zu empfehlen sind Mikrofasertücher, die oft ohne Putzmittel auskommen. Neben Allzweckreiniger sollten Putzmittel für Boden, Fenster und Möbel sowie eine Scheuermilch für hartnäckige Stellen nicht fehlen.

Auf die Plätze, fertig, putzen
Gute Musik aufdrehen, alte Klamotten anziehen und los geht’s mit dem Putzmarathon. Was den Frühjahrsputz ausmacht ist, dass nicht nur Böden, Fenster und Ablageflächen gereinigt werden. Weitaus wichtiger sind nämlich die Gegenstände, die auch das ganze Jahr über wenig Putz-Aufmerksamkeit genießen. Couchbezüge, Gardinen sowie versteckte Flächen (unter und hinter großen Möbeln) sind wahre Staub- und Schmutzfänger. Ein Frühjahrsputz bietet also Gelegenheit neben dem Reinigen auch Schränke auszuräumen und nicht mehr brauchbare Gegenstände auszusortieren oder lang aufgeschobene Arbeiten endlich anzupacken. home.ch hat dir eine Putzliste zusammengestellt, damit garantiert nichts vergessen geht.

Frühjahrsputz im Eiltempo
Wer auch mit Liste keine Lust hat, stundenlang zu putzen, aber zumindest oberflächlich ein glänzendes Ergebnis will, kann sich mit einem Express-Frühjahrsputz behelfen.

  • Bei Fenster nur die Scheiben reinigen. Ohne Rahmen, Storen etc.
  • Wände nur trocken mit dem Staubsauger und der Pinseldüse oder einem trockenen Mop entstauben.
  • Möbel nur aussen reinigen
  • Böden je nach Belag nur staubsaugen oder feucht reinigen. Ohne Anwendung von Pflegemittel.
  • Das Bad kurz mit einem Entkalkungsspray reinigen.
  • In der Küche mit Allzweckreiniger und Entkalkungsspray für Glanz sorgen.

So oder so, in einer sauberen Wohnung fühlt man sich gleich wohler und die Arbeit lohnt sich in jedem Fall.

Wie sieht‘s bei dir aus? Führst du jedes Jahr einen Frühlingsputz durch?

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Posted by on April 26th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Laue Sommerabende unbeschwert geniessen. Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen steigen an. Manch einer wird die engsten Freunde schon zum unkomplizierten Grillspass eingeladen haben. Schliesslich gibt es nichts Schöneres, als den Tag mit einem ordentlichen Stück Fleisch auf dem Grill, einem kühlen Hellen und den besten Leuten auf dem Balkon ausklingen zu lassen. Doch wie steht es eigentlich rechtlich ums Grillieren auf dem Balkon? home.ch hat für dich beim Mieterverband nachgefragt, um herauszufinden, was beim Grillplausch erlaubt ist und was nicht.

  
Der chice Holzkohlegrill von Interio ist nicht auf jedem Balkon willkommen.

Das Recht aufs Grillieren
Rechtlich gesehen kann dir das Grillen auf dem Balkon nicht komplett verboten werden, sogar wenn im Mietvertrag oder der dazu gehörenden Hausordnung steht, dass es verboten ist. Denn mit dem Mietvertrag besteht ein Nutzungsrecht, das sich auch auf den Balkon erstreckt. In Mietverträgen können jedoch Klauseln enthalten sein, wonach das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills erlaubt, mit Holzkohlegrills jedoch verboten ist. Sprich, das Recht aufs Grillieren auf dem Balkon ist gegeben und kann auch im Mietvertrag nicht gänzlich verboten werden. Jedoch kann das Verwenden eines Holzkohlegrills, der mehr Immissionen verursacht als andere Geräte, untersagt werden. Denn über allem steht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wohnst du also in einer grillfreundlichen Umgebung und niemand fühlt sich von deinem Holzkohlegrill belästigt, kannst du ohne schlechtes Gewissen weiter brutzeln. Ist das jedoch nicht der Fall und deine Nachbarn wagen sich wegen zu starker Rauchentwicklung kaum mehr auf den Balkon, können sie sich beim Vermieter beschweren. Dieser muss den fehlbaren Mieter oder die Mieterin zur Rücksichtnahme anhalten. Nützt das nichts, kann der Vermieter im Extremfall sogar die Wohnung kündigen.

Grillieren ohne rauchende Köpfe
Damit es erst gar nicht soweit kommt, rät der Mieterverband allen Grillfans folgende Kriterien zu beachten, um möglichst wenige Immissionen zu verursachen:

  • Sparsam mit Kohle und Anzündern umgehen
  • Statt Anzündern allenfalls einen Blasebalg verwenden
  • Auf keinen Fall behandeltes oder frisches Holz verbrennen
  • Auf gar keinen Fall Hausabfälle verfeuern
  • Statt eines Holzkohlegrills allenfalls einen Gasgrill verwenden
  • Möglichst wenig Fett und Marinade in die Glut tropfen lassen

Kleiner Tipp
Grillabende müssen nicht immer auf dem Balkon stattfinden. Aussenflächen auf dem Grundstück der Mietliegenschaft, die keiner einzelnen Wohnung zugeordnet sind, eigenen sich oft besser für den Grillplausch. Wieweit man diese Flächen benutzen darf hängt vom Mietvertrag ab. Befindet sich aber eine Feuerstelle auf dem Grundstück, ist sicher auch eine Grillparty erlaubt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch Toleranz und Rücksichtnahme mancher Konflikt vermieden werden kann. Das grosse Grillfest doch im Voraus schnell bei den Nachbarn ankündigen oder noch besser: Den Nachbarn zur Sause gleich mit einladen!

Was hältst du vom Grillieren auf dem Balkon? Verwende dazu bitte das untere Kommentarfeld.

Posted by on April 19th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Marcel Breuers federnde Stühle. Nicht alle Designklassiker sind auf den ersten Blick als solche erkennbar. Wer kein geschultes Auge hat, merkt oft nicht, auf was für einem exklusiven Stück er gerade sitzt oder welch ausgeklügeltes Design als Schreibunterlage dient. Damit dir künftig kein Designerstück mehr verborgen bleibt, stellt home.ch in der mehrteiligen Serie über Designklassiker verschiedene Möbel vor, die es verdienen, als Schmuckstücke erkannt zu werden.

Die zeitlosen Stahlrohr-Freischwinger S 32 und S 64

Elastische Luftsäulen
Was die Stahlrohr-Freischwinger des Designers Marcel Breuer zum Designklassiker macht, ist nicht primär das Aussehen, vielmehr überzeugt die raffinierte Konstruktion. Marcel Breuer beschrieb das Sitzen auf den leicht anmutenden Stühlen mit dem Gefühl, auf elastischen Luftsäulen zu schweben. Dies weil die Stühle nicht wie typischerweise auf vier Beinen stehen, sondern von einer hinterbeinlosen, Stahlrohrkonstruktion getragen werden. Ein Prinzip, dass unter dem Begriff Freischwinger populär geworden ist und das auf einen Entwurf des holländischen Architekten Mart Stam zurückgeht. Bereits 1925 arbeitete Breuer mit kalt gebogenem Stahlrohr und entwarf Möbel, die mit ihrer klaren Formensprache das Möbeldesign revolutionierten und perfekt in die Architektur der damaligen Zeit passten. Die Firma Standard Möbel, bei welcher Breuer Mitinhaber war, produzierte seinerzeit die Stahlrohrmöbel. 1929 erwarb die deutsche Firma Thonet die Standard Möbel sowie die Rechte an den Entwürfen Marcel Breuers. Er war froh, einen idealen Hersteller mit internationalem Vertriebsnetz gefunden zu haben und entwarf weitere Stahlrohrmöbel für Thonet. Noch heute werden die formschönen Möbel Breuers von jener Firma vertrieben.

Vom Designer zum Architekten
Marcel Breuer, der am 22. Mai 1902 in Ungarn zur Welt kam, startete 1920 seine Designkarriere am Staatlichen Bauhaus in Weimar. 1925 übernahm er dann die Leitung der Tischlereiwerkstatt am Bauhaus. In dieser Zeit liess er sich stark vom Konstruktivismus und De Stijl inspirieren und entwarf die ersten, wegweisenden Möbelentwürfe aus Stahlrohr wie 1928 die berühmten Freischwinger. Später zog es Breuer nach Berlin, wo er sich mit der Innenarchitektur beschäftigte. 1932 arbeitete er in der Schweiz an mehreren Aluminiummöbelentwürfen, bevor er 1935 nach London zog, um als Architekt zu arbeiten. Ab 1937 unterrichtete Breuer an der Harvard Universität in Cambridge USA und eröffnete danach ein Architekturbüro in New York, von wo aus er zahlreiche Entwürfe in Europa und den USA realisierte. Marcel Breuer starb am 1. Juli 1981 in New York, doch seine Werke leben bis heute weiter.

Wie gefallen dir die Stahlrohr-Freischwinger S 32 und S 64? Deine Meinung interessiert uns. Verwende dazu bitte das untere Kommentarfeld.

Posted by on April 12th, 2012 Category: Team home.ch 1 Comment

Eine Putzfrau zu haben bedeutet für dich Rechte und Pflichten. Mit der Anstellung einer Putzfrau* wirst du zum privaten Arbeitgeber. Du geniesst nicht nur den Duft von einer sauberen Wohnung, sondern musst dich auch mit dem bitteren Geschmack von administrativen Aufgaben auseinandersetzen.

Wer eine Putzhilfe anstellt, sollte einiges beachten.

Dass ein sauberes Anstellungsverhältnis nicht so eine wirre Papierschlacht ist wie es zunächst scheint, zeigt dir home.ch in 4 einfachen Schritten:

1.     Arbeitsbewilligung bei ausländischen Putzfrauen

Sofern deine Putzfrau keine Schweizerin ist musst du zuerst einmal abklären, ob sie EU/EFTA-Bürgerin oder Nicht-EU/EFTA-Bürgerin (ohne Ausweis C) ist. Ersteres ist in den meisten Kantonen meldepflichtig. Für zweiteres musst du zusätzlich eine Arbeitsbewilligung einholen, die je nach kantonalen Bestimmungen zwischen CHF 100 und 150 (einmalig) kostet. Bei beiden sind die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden zuständig, welche die entsprechenden Formulare für die Meldung und die Arbeitsbewilligung zur Verfügung stellen.

Übrigens: Falls deine Putzfrau bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, braucht sie für jeden Einsatzort/-betrieb eine Arbeitsbewilligung.

2.     Arbeitsvertrag

Damit das Arbeitsverhältnis in Kraft treten kann, musst du nun mündlich oder besser (!) schriftlich einen Arbeitsvertrag abschliessen. Der Bund stellt dir hierfür zwei Musterarbeitsverträge (Monatslohn/Stundenlohn) mit ergänzenden Informationen zum Ausfüllen zur Verfügung. Die Musterarbeitsverträge können individuell angepasst werden, solange die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht verletzt werden. An dieser Stelle wird auf die kantonalen Normalarbeitsverträge bzw. das Obligationenrecht verwiesen.

Bei Putzfrauen mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber müssen die vom Bund herausgegebenen Mindestlöhne für Hausangestellte beachtet werden. Je nach Berufserfahrung schwanken sie zwischen CHF 18.20 und CHF 22.

3.     Unfallversicherung

Damit deine Putzfrau nicht nur (gegebenenfalls) bei Nichtbetriebsunfällen, sondern auch bei Betriebsunfällen versichert ist, musst du sie bei einer Unfallversicherung deiner Wahl anmelden. Die meisten Unfallversicherer erheben bei einem Jahreseinkommen von bis zu CHF 10‘000 eine jährliche Prämie von CHF 100.

4.     Abrechnungsverfahren Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer

Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO etc.) und die Quellensteuer deiner Putzfrau musst du an deine kantonale Ausgleichskasse leisten. Dabei unterscheidet man zwischen dem vereinfachten und dem ordentlichen Abrechnungsverfahren. Sofern deine Putzfrau nicht mehr als CHF 20‘880 pro Jahr verdient, empfiehlt sich das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Damit sind die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Quellensteuer nur einmal pro Jahr zu leisten und die Abrechnung derselben erfolgt mit der Besteuerung in Einem. Spätestens 30 Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses musst du dich für das vereinfachte Abrechnungsverfahren bei deiner kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die entsprechenden Formulare für  die Anmeldung und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer findest du ebenfalls auf der entsprechenden Website.

Für spezifische Fragen möchten wir dich an die entsprechende Website des SECOs weiterleiten. Dort findest du alles, was du sonst noch alles zum Thema wissen möchtest.

So, war dir dieser Blog-Eintrag hilfreich? Dann lass es uns doch mit dem untenstehenden Kommentarfeld bitte wissen.

Dieser Blog-Eintrag vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgeblich.

*Putzfrau ist in diesem Blog-Eintrag weder despektierlich, noch diskriminierend gemeint. Wohl ist der Begriff aber einer der gängigsten Bezeichnungen für reinigende Haushaltsangestellte.

Posted by on April 5th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Die Wohnungssuche ist dank Facebook nun noch einfacher geworden. Seit Juni 2010 gibt es die Fanpage von home.ch. Über 1400 Fans sind bereits fleissig am posten und kommentieren, weitere werden sicher dazukommen.

Die home.ch Facebookseite hat viel zu bieten
Das Besondere an der home.ch-Facebookseite sind die verschiedenen Dienstleistungen, die für alle «Fans» direkt auf Facebook nutzbar sind:

Social Facts

  • Mit Hilfe der «Social Facts» kannst du schnell herausfinden, welche Schweizer Stadt am besten zu dir passt. Mit diesem Tool lassen sich verschiedene Städte bezüglich ihrer demografischen Daten vergleichen und du erfährst beispielsweise wie hoch der Steuersatz oder das Durchschnittsbruttoeinkommen der jeweiligen Einwohner ist.

IMMO-Suche

  • Wenn du auf der Suche nach einer neuen Bleibe bist, kannst du mit der «IMMO-Suche» ganz einfach und bequem ein Facebook-Suchabo erstellen. Gib dazu einfach deine Wunschkriterien, wie Anzahl Zimmer oder welche Stadt du bevorzugst ein und du erhältst eine Liste mit passenden Angeboten direkt auf Facebook. Damit du auch weiterhin auf dem Laufenden bleibst, postet dir home.ch immer die aktuellen Objekte zu deiner Suche auf deine Pinnwand. Wenn du die entsprechende Checkbox markierst und deine E-Mail-Adresse angibst, schickt dir home.ch zusätzlich kostenlos E-Mails mit weiteren Angeboten zu. Das erübrigt die lästige Suche nach passenden Wohnungen und spart viel Zeit.

Top 10

  • Hast du doch mal Lust selbst auf die Suche nach passenden Wohnungen zu gehen, findest du auf der Fanpage von home.ch täglich und handverlesen die Top 10 der Miet- und Kaufobjekte.

Informative Pinnwand
home.ch informiert zudem alle Fans rund um das Thema Immobilien und Wohnen. Beispielsweise über die neuesten Blogbeiträge von home.ch. Besucher der Facebookseite, die dringend eine Wohnung suchen, können die Pinnwand auch als Suchplattform nutzen. So sind Beiträge zu lesen wie: «DRINGEND GESUCHT: mind. 3/3.5-Zimmer-Wohnig in ZH-Bassersdorf. Mietzins inkl. NK nöd meh als ca. Fr. 1700.- und Chatze müesstet erlaubt sii!! Bin um jede Hiiwiis dankbar!!». Natürlich nimmt sich home.ch den Problemen an und antwortet prompt mit nützlichen Links. Interessierte können auch an spannenden Umfragen von home.ch teilnehmen. In der aktuellen Umfrage geht es um die bevorzugte Schlafzimmereinrichtung der Fans.

Was hälst du von der Fanpage von home.ch? Für Verbesserungsvorschläge oder Kommentare nutze bitte das untere Kommentarfeld oder poste es direkt auf der Fanpage.

Posted by on März 29th, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Parkettböden erfreuen sich seit jeher grosser Beliebtheit. Willst auch du deine Wohnung verschönern und einen Parkettboden verlegen lassen? Marco Meier, Innendekorateur und Parkett-Experte beantwortet dir die wichtigsten Fragen zur Parkettauswahl, zur Verlegung und zu den Kosten, die auf dich zukommen könnten.


Auch weichere Holzarten wie Föhre bereiten lange Freude, sofern die High Heels draussen bleiben.

Die Auswahl ist gross
«Bei der Auswahl des Parketts sollten nicht nur ästhetische Ansprüche berücksichtigt werden», rät Marco Meier. «Je nach Holzart ist der Parkett hart oder weich, pflegeleicht oder empfindlich. Wer zuhause Kinder und Haustiere hat, die nicht immer pfleglich mit dem Parkett umgehen, entscheidet sich lieber für eine härtere, pflegeleichtere Holzart wie Bambus oder Eiche.» Die Schweizerinnen und Schweizer sind in dieser Hinsicht praktisch veranlagt: Über 65 Prozent der Schweizer Parkettböden bestehen nämlich aus der pflegeleichten Eiche. Doch auch weichere Holzarten wie Föhre oder die feuchtigkeitsempfindliche Buche bereiten lange Freude, sofern die High Heels draussen bleiben. Zusätzlich kann man den Parkett versiegeln und so besser vor Kratzern schützen. Egal ob matt oder hochglanz, die Versiegelung wirkt wie ein Schutzschild. Der Vorteil des Versiegelns ist klar der Schutzfilm, der sich über den Parkett legt. Nachteilig ist hier, dass ein Kratzer nur durch aufwändiges Abschleifen beseitigt werden kann. Hier ist zu beachten, dass der Parkett eine gewisse Dicke aufweist, da die Oberfläche im Falle eines Kratzers abgeschliffen werden muss. Beim Ölen ist der Schutz des Parketts nicht so hoch, dafür lassen sich selbst kleine Kratzer durch ölen etwas ausbessern und das Parkett glänzt wieder wie neu.

Verlegen auf ebenem Untergrund
Worauf es beim Verlegen des Parketts ankommt, weiss Marco Meier: «Zentral ist der Untergrund. Will man beispielsweise einen Parkett über einen Steinplattenboden verlegen, ist es wichtig, dass dieser sehr eben und flach ist. Dann kann zuerst eine Trittschalldämpfung verlegt werden und anschliessend der Parkett.» Natürlich muss beachtet werden, dass der Parkett nicht zu hoch wird, wenn er auf einem bereits bestehenden Boden verlegt wird, weil sich sonst die Türen nicht mehr schliessen lassen. Die Parkettdicke muss entsprechend angepasst werden oder wenn das nicht geht, müssen die Bodenplatten vorher entfernt werden. Bei einem Spannteppich besteht ebenfalls die Möglichkeit einen Parkett darüber zu legen. «Der Teppich ist bereits eine gute Dämpfung. Das Problem liegt hier aber bei der Hygiene. Oft sind Spannteppiche schon älter und haben viel Schmutz aufgesaugt. Deshalb ist zu prüfen, ob der Spannteppich nicht lieber rausgerissen werden sollte.», so Meier weiter. Am besten ist es ohnehin, den Parkett direkt auf dem ebenen Beton zu verlegen.

Viele Ecken und Kanten sind teuer
Die Preise für einen Parkettboden können laut Marco Meier stark variieren: «Je nach Holz, Oberflächenbehandlung und Verlegetechnik kann sich der Preis für den Parkett massiv unterscheiden. Zudem müssen die Gegebenheiten der Wohnung beachtet werden: Sind die Räume quadratisch und haben wenig Türen oder Heizungsrohre, kann ein Parkett zügig verlegt werden. Sind die Räume jedoch verschachtelt und weisen viele Schrägen und Ecken auf sowie mehrere Türen, wird das Verlegen aufwändiger und somit teurer.» Durchschnittlich kannst du mit Kosten von ca. 100 Franken für 1 m2 rechnen, wenn es sich dabei um einen gewöhnlichen Raum, ohne Verschachtelungen handelt und Eichenholz verwendet wird.

Entscheidungen bezüglich des Parketts sind nicht immer einfach. Die Bauwerk Gruppe bietet deshalb einen Fragekatalog für die wichtigsten Faktoren wie Farbtöne, Format oder Oberflächenbehandlung an. Dieser ersetzt jedoch nicht das persönliche Gespräch mit einem Fachmann, der dir mit viel Know-how und wertvollen Tipps einen perfekt auf dich zugeschnitten Parkettboden ermöglicht.

Hast du weitere Fragen an unseren Parkett-Experten Marco Meier? Gerne leiten wir deine Fragen weiter.

Posted by on März 22nd, 2012 Category: Team home.ch No Comments

Der offizielle Umzugstermin steht kurz vor der Tür. Am 1. April werden wieder Schränke auseinander gebaut und Kisten geschleppt. Nachdem wir bereits all unser Wissen zum Thema Putzen mit euch geteilt haben, ist nun der Versicherungsaspekt dran. Damit dein Umzug ohne grosse Überraschungen über die Bühne geht, hat home.ch bei smile.direct nachgefragt um heraus zu finden, wer wann und wie haftet, falls mal etwas schiefgehen sollte.


Bei Nägeli-Umzüge AG sind Sie in professionellen Händen.

Privathaftpflichtversicherung für den Sprung im Lavabo
Beim Umzug können sowohl die Hausratversicherung als auch die Privathaftpflichtversicherung eine Rolle spielen, weiss Rico Frei, Versicherungsexperte bei smile.direct. «Die Hausratversicherung deckt Schäden während der Dauer des Umzuges gegen Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Diebstahl und Glasbruch. Wird beim Umzug beispielsweise ein Fenster der Mietwohnung beschädigt, kommt die Privathaftpflicht zum Zuge. Schäden, welche während der Mietdauer eingetreten sind, jedoch erst beim Auszug bemerkt werden, sind ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung versichert. So zum Beispiel ein Hick im Parket durch einen heruntergefallenen Gegenstand oder ein Sprung im Lavabo.»

Freunde als freiwillige Helfer
Wer beim Umzug selbst anpacken will, ist oft auf die Hilfe seiner Freunde angewiesen. Im Falle eines Schadens, verursacht durch einen freiwilligen Helfer sind die versicherungstechnischen Fragen jedoch nicht immer klar geregelt. Hilft dir nämlich jemand aus reiner Gefälligkeit, kann diese Person nur beschränkt haftbar gemacht werden. Fällt also dein Zügelhelfer beim Umzug die Treppe runter und zerstört dabei deinen Fernseher, übernimmt die Privathaftpflicht des Freundes, wenn überhaupt, nur einen Teil des Schadens. «Im OR ist geregelt, dass die Haftung milder beurteilt wird, wenn das Geschäft für den Haftpflichtigen keinerlei Vorteile bezweckt. So werden freiwillige Helfer im Grundsatz weniger hart angefasst, als jemand, der für seine Unterstützung entlöhnt wird», so Rico Frei. Das bedeutet, dass du selbst für den Schaden aufkommen musst, der nicht von der Privathaftpflichtversicherung deines Freundes gedeckt wird. Ebenso musst du selbst für allfällige Schäden aufkommen, wenn du den Fernseher fallen lässt und der daraufhin kaputt geht. Denn Eigenschäden sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Umzugsunternehmen packen an
Wer seine Umzugskartons also lieber in professionelle Hände legen will, hat die Möglichkeit ein Unternehmen zu engagieren. Dabei ist zu beachten, dass das Umzugsunternehmen über die entsprechenden Versicherungen verfügt. Denn sie sind gemäss Rico Frei nicht dazu verpflichtet. Hat man aber eines gefunden, das alle notwenigen Versicherungen abgeschlossen hat, haftet das Umzugsunternehmen im Falle eines beim Umzug in die Brüche gegangenen Fernsehers, sofern der Schaden durch einen Angestellten verursacht wurde.

Unter- oder überversichert?
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, die Versicherungssumme dem aktuellen Wert deines Hausrates anzupassen. Sie wird jährlich der Teuerung angepasst und gemäss Angaben des Kunden aufgrund Anzahl Zimmer/Bewohner und Einrichtungsstandart geschätzt. Bei grossen Neuanschaffungen sollte die Versicherung benachrichtig werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden, rät Rico Frei. Je nach Versicherung kann es nämlich erhebliche Konsequenzen haben, wenn der Hausrat unterversichert ist.

Alles zum Thema Unter- und Überversicherung des Hausrats werden wir euch in einem weiteren Blogbeitrag ausführlich erklären.

Hast du noch weitere Fragen zum Thema Versicherungen beim Umzug? Gerne leiten wir deine Fragen unserem Versicherungsexperten Rico Frei weiter.

Posted by on März 16th, 2012 Category: Team home.ch No Comments